§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
DigiZert wird bereitgestellt durch:
F&E GmbH
Schwentinestr. 24
24149 Kiel
Deutschland
Vertreten durch: Tim Kraemer
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webanwendung DigiZert.
DigiZert richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Beratungsorganisationen und sonstige Personen oder Organisationen, die DigiZert im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder sonstigen betrieblichen Tätigkeit nutzen. DigiZert ist nicht für eine private Nutzung durch Verbraucher bestimmt.
§ 2 Gegenstand von DigiZert
DigiZert ist eine digitale Plattform zur Erfassung, Zusammenführung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Betriebs-, Feld-, Maschinen-, Sensor- und Umweltdaten.
Auf Grundlage dieser Daten können automatisiert Kennzahlen, Bewertungen, Nachweise und digitale Zertifikate zu landwirtschaftlichen Umweltleistungen erstellt werden.
Dies kann insbesondere Umweltleistungen in den Bereichen
umfassen.
DigiZert befindet sich in fortlaufender Entwicklung. Insbesondere während einer Early-Access-, Pilot- oder Erprobungsphase können Funktionen, Datenquellen und Berechnungsverfahren ergänzt, verändert oder entfernt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird DigiZert unentgeltlich bereitgestellt.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
Für die Nutzung bestimmter Funktionen ist die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich.
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Nutzerkonten dürfen nur durch Personen verwendet werden, die zur Nutzung für den jeweiligen Betrieb oder die jeweilige Organisation berechtigt sind.
Bestehen Anhaltspunkte für eine unberechtigte oder missbräuchliche Nutzung, kann die F&E GmbH den Zugang vorübergehend sperren.
§ 4 Anbindung externer Datenquellen
DigiZert kann Daten aus externen Maschinen-, Sensor-, Wetter-, Bewässerungs- oder sonstigen landwirtschaftlichen Systemen beziehen.
Der Nutzer entscheidet, welche verfügbaren Datenquellen für seinen Betrieb mit DigiZert verbunden werden.
Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, die jeweilige Datenquelle mit DigiZert zu verbinden und die darin enthaltenen Daten für die vorgesehenen Zwecke verarbeiten zu lassen.
DigiZert ist von der Verfügbarkeit und technischen Funktionsfähigkeit angebundener Drittsysteme abhängig. Die F&E GmbH kann daher keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit externer Datenquellen übernehmen.
§ 5 Bereitstellung und Verfügbarkeit
Die F&E GmbH ist bemüht, DigiZert zuverlässig zur Verfügung zu stellen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, einen bestimmten Funktionsumfang oder die dauerhafte Bereitstellung einzelner Funktionen, Datenquellen oder Schnittstellen besteht bei einer unentgeltlichen Bereitstellung jedoch nicht.
Insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Weiterentwicklungen oder Änderungen externer Dienste kann DigiZert zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.
§ 6 Kennzahlen, Nachweise und Zertifikate
Die durch DigiZert erzeugten Kennzahlen, Bewertungen, Nachweise und Zertifikate werden auf Grundlage der jeweils verfügbaren Eingangsdaten sowie der in DigiZert implementierten Berechnungs- und Bewertungsverfahren erstellt.
Ihre Aussagekraft kann insbesondere von
der verwendeten Eingangsdaten abhängen.
Ein durch DigiZert erzeugtes digitales Zertifikat dokumentiert grundsätzlich das Ergebnis einer innerhalb von DigiZert durchgeführten Berechnung oder Prüfung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt ein DigiZert-Zertifikat keine behördliche Bescheinigung, keine staatliche Zertifizierung und keine Zertifizierung durch eine unabhängige akkreditierte Prüfstelle dar.
Es begründet insbesondere keinen automatischen Anspruch auf Fördermittel, Vergütungen, regulatorische Anerkennung oder sonstige Leistungen Dritter.
Soweit ein Zertifikat im Rahmen eines konkreten Programms, Projekts oder Anerkennungsverfahrens verwendet werden soll, gelten zusätzlich die hierfür festgelegten Bedingungen und Prüfkriterien.
§ 7 Verantwortung des Nutzers
Die von DigiZert bereitgestellten Kennzahlen, Bewertungen und Zertifikate dienen der Dokumentation und Entscheidungsunterstützung.
Der Nutzer bleibt für betriebliche Entscheidungen und die Prüfung gesetzlicher, fachlicher, förderrechtlicher oder vertraglicher Anforderungen selbst verantwortlich.
Soweit DigiZert Daten automatisch aus externen Quellen übernimmt, ist der Nutzer dafür verantwortlich, erkennbare fehlerhafte, unvollständige oder dem falschen Betrieb zugeordnete Daten zu melden bzw. – soweit möglich – zu korrigieren.
§ 8 Vom Nutzer bereitgestellte Daten
Die Rechte an den vom Nutzer bereitgestellten oder durch ihn für DigiZert freigegebenen Daten verbleiben beim Nutzer bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Nutzer räumt der F&E GmbH für die Dauer des Nutzungsverhältnisses die Rechte ein, die erforderlich sind, um diese Daten im Rahmen von DigiZert zu
Diese Rechteeinräumung ist auf die Bereitstellung und den Betrieb von DigiZert beschränkt.
Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, die Daten für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen bzw. deren Abruf zu ermöglichen.
§ 9 Forschung und Weiterentwicklung
DigiZert ist neben seiner praktischen Anwendung auch Gegenstand fortlaufender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Die F&E GmbH ist daher berechtigt, die im Rahmen von DigiZert bereitgestellten, abgerufenen und erzeugten Daten im erforderlichen Umfang auch für die technische und fachliche Weiterentwicklung von DigiZert sowie für wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungszwecke im thematischen Zusammenhang mit DigiZert, Landwirtschaft, Digitalisierung sowie Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen zu verwenden.
Hierzu können insbesondere gehören:
Soweit dies für den jeweiligen Zweck möglich ist, werden hierfür anonymisierte, aggregierte oder pseudonymisierte Daten verwendet.
Personenbezogene Daten werden für Forschungs- und Entwicklungszwecke nur verarbeitet, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die jeweils erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, Veröffentlichungen und Präsentationen werden grundsätzlich so aufbereitet, dass einzelne natürliche Personen oder landwirtschaftliche Betriebe daraus nicht identifiziert werden können.
Eine Veröffentlichung einzelbetrieblicher oder personenbezogener Rohdaten erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesonderte Berechtigung oder Vereinbarung besteht.
Die F&E GmbH verkauft keine personenbezogenen oder einzelbetrieblich identifizierbaren Daten an Dritte und verwendet diese nicht für fremde Werbezwecke.
Soweit ein Forschungszweck wesentlich über den fachlichen Zusammenhang mit DigiZert hinausgeht oder die vorhandene Rechtsgrundlage die vorgesehene Verarbeitung nicht umfasst, wird vor der entsprechenden Nutzung eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen und – soweit erforderlich – eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Die vorstehende vertragliche Regelung ersetzt nicht die für die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage.
§ 10 Zulässige Nutzung
DigiZert darf ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Funktionen und für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.
Nicht gestattet sind insbesondere Handlungen, die
Insbesondere dürfen Zertifikate oder Nachweise nicht verändert oder in einer Weise verwendet werden, durch die deren Aussagegehalt verfälscht wird.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die F&E GmbH den Zugang zu DigiZert sperren oder das Nutzungsverhältnis beenden.
§ 11 Rechte an DigiZert und Nutzung der Ergebnisse
Rechte an der Software, Benutzeroberfläche, Dokumentation, Berechnungsverfahren und sonstigen von der F&E GmbH bereitgestellten Bestandteilen von DigiZert verbleiben bei der F&E GmbH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Nutzer darf die für seinen Betrieb erzeugten Kennzahlen, Berichte, Nachweise und Zertifikate für eigene betriebliche Zwecke verwenden und an Dritte weitergeben.
Bei einer Weitergabe dürfen Inhalt und Aussage eines ausgestellten Nachweises oder Zertifikats nicht irreführend verändert werden.
Rechte Dritter an verwendeten Ausgangsdaten bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Haftung
Die F&E GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die F&E GmbH übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass
soweit eine solche Anerkennung nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 13 Laufzeit, Beendigung und Löschung des Nutzerkontos
Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Der Nutzer kann die Nutzung von DigiZert jederzeit beenden und die Löschung seines Nutzerkontos verlangen.
Die F&E GmbH kann die Bereitstellung eines unentgeltlichen Early-Access-, Pilot- oder Erprobungsangebots mit angemessener Ankündigung beenden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
§ 14 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit DigiZert sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung für DigiZert enthalten.
§ 15 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die F&E GmbH kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund
Änderungen, die sich wesentlich nachteilig auf bestehende Rechte der Nutzer auswirken, werden den betroffenen Nutzern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Kiel Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.